Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt für viele Firmen eine große Hürde dar. Die Risiken bei Nichteinhaltung sind hoch. Sie können darauf aber auch Chancen für sich ableiten.
Erfahren Sie, welche Bedeutung das Gesetz für Sie und Ihre Kunden und Lieferanten hat, welche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung drohen, worauf es inhaltlich ankommt und wie Sie das Thema für sich oder Ihre Kunden positiv nutzen können – selbst wenn Sie nicht direkt oder nur teils betroffen sind. Vermeiden Sie typische Fehler durch unsere Tipps.
Das Lieferkettengesetz im Überblick
Das Gesetz, das sog. „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG), wurde am 14.06.2021 im deutschen Bundestag verabschiedet und betrifft international tätige Unternehmen, die im Inland 3.000 Arbeitnehmer oder mehr (ab 01.01.2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmer oder mehr (ab 01.01.2024) beschäftigen. Zu beachten ist, dass bereits ein EU-weit geltendes Lieferkettengesetz mit Inkrafttreten ab dem Jahr 2024 in Arbeit ist, das deutlich strengere Anwendungsvoraussetzungen vorsieht.
Ziel des Gesetzes ist es, innerhalb der Kette von Zulieferfirmen für das Einhalten der Menschenrechte zu sorgen und Umweltschäden bei Produktion, Lagerung und Transport von Waren zu verhindern. Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bzw. ab 400 Mio. Euro Jahresumsatz bis zu 2% des Umsatzes.
Bußgelder wie auch Einführungsaufwand sind hoch. Alarmierend ist daher, dass sich bis Ende 2022 gemäß Emarticon® Supply-Management-Survey nur ca. 35% der betroffenen deutschen Firmen mit der Einführung entsprechender Maßnahmen beschäftigt haben!
Was ist zu tun? Was sind die Erfolgsfaktoren?
Risikobereiche
Das Gesetz verpflichtet betroffene Firmen zu einer vorgeschriebenen Sorgfalt im Umgang mit Zulieferern, um die Einschränkung von Menschenrechen sowie die Verursachung von Umweltschäden zu verhindern.
– Menschenrechte –
Hinsichtlich der Menschenrechte geht es zum einen um das Verbot der Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Sklaverei, Missachtung des Arbeitsschutzes oder der „Koalitionsfreiheit“ (d.h. Gewerkschaftsbildung), der Gefährdung von Menschen durch Umweltverschmutzung, der Zwangsräumung bzw. des Entzugs von Land sowie des unangemessenen Einsatzes von Sicherheitskräften und des Missachtens von Rechtspositionen. Zum anderen sind die Gebote der Gleichberechtigung (bzgl. z.B. Herkunft, Geschlecht, Ethnie, Alter, etc.) sowie des angemessenen Lohns (z.B. Mindestlohn) einzuhalten
– Verhindern von Umweltschäden –
Hinsichtlich der Verhinderung von Umweltschäden schreibt das Gesetz über die im Abschnitt Menschenrechte genannten Verbote hinaus die Einhaltung der Chemikalien-Richtlinien nach Stockholmer- und Minamata- und POP-Abkommen vor sowie das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Stoffe nach Baseler-Übereinkommen.
Was bedeutet das Gesetz für Ihr Unternehmen?
Deutlich wird also, dass der Vorschriftenkatalog im Bereich der Menschenrechte sehr weitgefasst und unscharf ist. Im Bereich der Umweltschäden ist im Gegensatz dazu ein kleiner Bereich erfasst, der jedoch sehr klar definiert wird. Für betroffene Firmen haben beide Ansätze Vor- wie auch Nachteile:
Die Kritik der Industrie am Gesetz lag daher vor allem in der Unschärfe der Kriterien. Wohingegen sich die Kritik von Umweltverbänden vor allem darauf bezog, dass Umweltschutz nicht universell betrachtet wurde sowie dass kleine Firmen außen vor bleiben.
Wie gelingt die Umsetzung?
Die Umsetzung des Gesetzes ist für große Firmen ein äußerst komplexes Projekt, in welchem rechtliche Aspekte abzugleichen sind mit u.a. den konkreten Geschäftsprozessen, dem existierenden Lieferantenportfolio sowie dem Beschaffungsmarkt der jeweiligen Branche. Das Projekt beginnt mit einer definierten Beschaffungsstrategie und -charter, erfordert ein effektives Risikomanagement und kann nicht ohne den effizienten Einsatz von IT, idealerweise KI-basiertem Supply-Chain-Management und KI-basiertem Sourcing, auskommen.
Aus unserer Praxis empfehlen wir die folgenden Schritte:
Gestalten Sie diese Schritte und die Implementierung der Strukturen bzw. Kontrollmechanismen als ein eigenes Projekt, Ihr „LkSG-Projekt“, mit einem Projektleiter, der den Fortschritt direkt der Geschäftsleitung bzw. einer entsprechend angemessenen Ebene berichtet. Nach der Implementierung sollte das LkSG integraler Bestandteil des Lieferantenmanagements sein.
Suchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes?
Kontaktieren Sie mich. Gerne biete ich Ihnen an, mit mir im Rahmen eines Strategie-Gesprächs Ihre spezielle Situation zu erörtern.
Risiko-Management
Im Rahmen des Risiko-Managements sind die primären Risikofaktoren (also Geschäftspraktiken, Arbeitnehmerrechte u. -sicherheit sowie Umweltrisiken) zu analysieren, und zwar anhand der relevanten Parameter (also Einkaufsvolumina, Produktionsstandorte und Firmenprofile der Lieferanten). Auf dieser Basis ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts sowie der Schwere möglicher Schäden abzuschätzen. Daraus entsteht eine komplexe Datenbank, deren Inhalt regelmäßig zu aktualisieren ist, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Zu beachten ist jedoch, dass allein die Höhe eines betroffenen Einkaufsvolumens zwar Hinweise gibt, aber nicht vollkommen ausreicht, um das Risiko für Menschenrechte und Umwelt bzw. auch für Ihr eigenes Unternehmen abzuschätzen. Bei Chemikalien können beispielsweise auch kleine Mengen große Schäden hervorrufen.
Key Success Factors
Die oben aufgeführten Teilthemen des Lieferkettengesetzes zeigen, wie hochkomplex die Umsetzung ist. Daher ist es wichtig, bei entsprechenden Prozessen und Teilprojekten auf Effizienz zu achten und von Erfahrung zu profitieren.
Aus unserer Beraterpraxis kennen wir typische Fehler.