Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt für viele Firmen eine große Hürde dar. Die Risiken bei Nichteinhaltung sind hoch. Sie können darauf aber auch Chancen für sich ableiten.

Erfahren Sie, welche Bedeutung das Gesetz für Sie und Ihre Kunden und Lieferanten hat, welche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung drohen, worauf es inhaltlich ankommt und wie Sie das Thema für sich oder Ihre Kunden positiv nutzen können – selbst wenn Sie nicht direkt oder nur teils betroffen sind. Vermeiden Sie typische Fehler durch unsere Tipps.

Das Lieferkettengesetz im Überblick

Das Gesetz, das sog. „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG), wurde am 14.06.2021 im deutschen Bundestag verabschiedet und betrifft international tätige Unternehmen, die im Inland 3.000 Arbeitnehmer oder mehr (ab 01.01.2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmer oder mehr (ab 01.01.2024) beschäftigen. Zu beachten ist, dass bereits ein EU-weit geltendes Lieferkettengesetz mit Inkrafttreten ab dem Jahr 2024 in Arbeit ist, das deutlich strengere Anwendungsvoraussetzungen vorsieht.

Ziel des Gesetzes ist es, innerhalb der Kette von Zulieferfirmen für das Einhalten der Menschenrechte zu sorgen und Umweltschäden bei Produktion, Lagerung und Transport von Waren zu verhindern. Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bzw. ab 400 Mio. Euro Jahresumsatz bis zu 2% des Umsatzes.

Bußgelder wie auch Einführungsaufwand sind hoch. Alarmierend ist daher, dass sich bis Ende 2022 gemäß Emarticon® Supply-Management-Survey nur ca. 35% der betroffenen deutschen Firmen mit der Einführung entsprechender Maßnahmen beschäftigt haben!

Was ist zu tun? Was sind die Erfolgsfaktoren?

Risikobereiche

Das Gesetz verpflichtet betroffene Firmen zu einer vorgeschriebenen Sorgfalt im Umgang mit Zulieferern, um die Einschränkung von Menschenrechen sowie die Verursachung von Umweltschäden zu verhindern.

– Menschenrechte –

Hinsichtlich der Menschenrechte geht es zum einen um das Verbot der Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Sklaverei, Missachtung des Arbeitsschutzes oder der „Koalitionsfreiheit“ (d.h. Gewerkschaftsbildung), der Gefährdung von Menschen durch Umweltverschmutzung, der Zwangsräumung bzw. des Entzugs von Land sowie des unangemessenen Einsatzes von Sicherheitskräften und des Missachtens von Rechtspositionen. Zum anderen sind die Gebote der Gleichberechtigung (bzgl. z.B. Herkunft, Geschlecht, Ethnie, Alter, etc.) sowie des angemessenen Lohns (z.B. Mindestlohn) einzuhalten

– Verhindern von Umweltschäden –

Hinsichtlich der Verhinderung von Umweltschäden schreibt das Gesetz über die im Abschnitt Menschenrechte genannten Verbote hinaus die Einhaltung der Chemikalien-Richtlinien nach Stockholmer- und Minamata- und POP-Abkommen vor sowie das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Stoffe nach Baseler-Übereinkommen.

Sowohl Arbeitsbedingungen als auch der Schutz der Umwelt sind in vielen Zulieferländern unzureichend.

Auch in Bezug auf Sublieferanten gilt das Gesetz.

Was bedeutet das Gesetz für Ihr Unternehmen?

Deutlich wird also, dass der Vorschriftenkatalog im Bereich der Menschenrechte sehr weitgefasst und unscharf ist. Im Bereich der Umweltschäden ist im Gegensatz dazu ein kleiner Bereich erfasst, der jedoch sehr klar definiert wird. Für betroffene Firmen haben beide Ansätze Vor- wie auch Nachteile:

Der weitgefasste, unscharfe Risikobereich Menschenrechte erlaubt Interpretation, um für das eigene Geschäft adäquat ausgestaltet zu werden. Diese Ausgestaltung ist jedoch a) aufwendig sowie b) birgt wiederum eigene Risiken – wenn eben nicht an alles gedacht wurde.

Im scharf definierten Risikobereich der Umweltrisiken besteht zwar kein hoher Aufwand für die Ausgestaltung. Umso höher sind jedoch die Anforderungen an die Kontrolle der Lieferkette, da die Kriterien eindeutig vorgegeben sind.

Die Kritik der Industrie am Gesetz lag daher vor allem in der Unschärfe der Kriterien. Wohingegen sich die Kritik von Umweltverbänden vor allem darauf bezog, dass Umweltschutz nicht universell betrachtet wurde sowie dass kleine Firmen außen vor bleiben.

Wie gelingt die Umsetzung?

Die Umsetzung des Gesetzes ist für große Firmen ein äußerst komplexes Projekt, in welchem rechtliche Aspekte abzugleichen sind mit u.a. den konkreten Geschäftsprozessen, dem existierenden Lieferantenportfolio sowie dem Beschaffungsmarkt der jeweiligen Branche. Das Projekt beginnt mit einer definierten Beschaffungsstrategie und -charter, erfordert ein effektives Risikomanagement und kann nicht ohne den effizienten Einsatz von IT, idealerweise KI-basiertem Supply-Chain-Management und KI-basiertem Sourcing, auskommen.

Bei bestimmten Branchen sind die Risiken höher...

...auch und insbesondere in Industrieländern.

Aus unserer Praxis empfehlen wir die folgenden Schritte:

Definieren Sie Ihre eigenen Standardsund schreiben Sie diese in Ihrer Beschaffungscharter fest bzw. prüfen Sie Ihre Standards anhand des neuen gesetzlichen Rahmens.

  • Ihre Standards sollten unbedingt die Sorgfaltspflicht nicht nur bei unmittelbaren, sondern auch bei mittelbaren Zuliefererneinschließen.

Definieren Sie intern die erforderlichen Strukturen, insbesondere

  • die Zuständigkeiten und Kompetenzen,
  • ein Beschaffungsrisikomanagement mit regelmäßigen Risikoanalysen und entsprechenden Präventionsmaßnahmen im eigenen Unternehmen sowie bei unmittelbaren Zulieferern,
  • Kontrollmechanismen für Ihre unmittelbaren Zulieferer, damit deren Lieferkette, also Ihre mittelbaren Zulieferer, die erforderlichen Standards erfüllen,
  • Beschwerdeverfahren & Abhilfemaßnahmen,
  • Lieferantenaudits,
  • Dokumentation und Berichterstattung.
Achten Sie dabei auf die Unterschiede zwischen den Zielgruppen in verschiedenen Organisationsteilen, Ländern und Managementebenen.

Gestalten Sie diese Schritte und die Implementierung der Strukturen bzw. Kontrollmechanismen als ein eigenes Projekt, Ihr „LkSG-Projekt“, mit einem Projektleiter, der den Fortschritt direkt der Geschäftsleitung bzw. einer entsprechend angemessenen Ebene berichtet. Nach der Implementierung sollte das LkSG integraler Bestandteil des Lieferantenmanagements sein.

Kontaktieren Sie mich

Suchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes?

Kontaktieren Sie mich. Gerne biete ich Ihnen an, mit mir im Rahmen eines Strategie-Gesprächs Ihre spezielle Situation zu erörtern.

Kontaktieren Sie mich

Risiko-Management

Im Rahmen des Risiko-Managements sind die primären Risikofaktoren (also Geschäftspraktiken, Arbeitnehmerrechte u. -sicherheit sowie Umweltrisiken) zu analysieren, und zwar anhand der relevanten Parameter (also Einkaufsvolumina, Produktionsstandorte und Firmenprofile der Lieferanten). Auf dieser Basis ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts sowie der Schwere möglicher Schäden abzuschätzen. Daraus entsteht eine komplexe Datenbank, deren Inhalt regelmäßig zu aktualisieren ist, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Zu beachten ist jedoch, dass allein die Höhe eines betroffenen Einkaufsvolumens zwar Hinweise gibt, aber nicht vollkommen ausreicht, um das Risiko für Menschenrechte und Umwelt bzw. auch für Ihr eigenes Unternehmen abzuschätzen. Bei Chemikalien können beispielsweise auch kleine Mengen große Schäden hervorrufen.

Key Success Factors

Die oben aufgeführten Teilthemen des Lieferkettengesetzes zeigen, wie hochkomplex die Umsetzung ist. Daher ist es wichtig, bei entsprechenden Prozessen und Teilprojekten auf Effizienz zu achten und von Erfahrung zu profitieren.

Aus unserer Beraterpraxis kennen wir typische Fehler.

Unsere Tipps

  • Stimmen Sie Randbedingungen und Vorgehen mit allen Stakeholdern im Vorfeld ab.
  • Achten Sie bereits zu Beginn darauf, auf das Wissen Ihrer Mitarbeiter insbesondere vor Ort an Ihren ausländischen Standorten zurückzugreifen.
  • Das Training der Mitarbeiter kann durch e-Learning besonders effizient gelingen.
  • Nutzen Sie beim LkSG-Projekt Ihre vorhandene IT. Über entsprechende Workflows können existierende und neue Lieferanten beispielsweise den neuen Regelungen vertraglich zustimmen.
  • Prüfen Sie, inwiefern bereits existierende Standards (z.B. öffentlich zugängliche Normen) genutzt werden können.
  • Prüfen Sie, inwiefern Sie Ihre Datenbasis durch Spezialsoftware erweitern sollten. KI-basierte Web-Crawler können Ihnen beispielsweise helfen, besonders riskante Lieferanten zu erkennen und zu meiden.

Die Implementierung des LkSG ist eine komplexes Projekt

Unsere Checkliste hilft an Alles zu denken.

  • Prüfen Sie, inwiefern Ihre Unternehmensprozesse hinsichtlich Lieferantenmanagement über das reine LkSG-Projekt hinaus zu optimieren sind, um beim Lieferkettenrisiko-Management langfristig effizient zu bleiben.
  • Schaffen Sie in Ihren Prozessen „Kreativ-Punkte“, um eingefahrene Handlungsmuster zu prüfen und ggfs. neue Lösungen zu finden.
  • Stellen Sie bei Ihren Kunden klar, wie sorgfältig Sie mit dem Thema umgehen. Das ist oft ein Vorteil vor allem, wenn deutlich wird, dass Sie kein Greenwashing betreiben. So nutzen Sie die Anforderungen des Gesetzes und Ihre Sorgfalt für Ihr Unternehmen als Chance.
  • Vor allem wenn Sie nicht direkt betroffen sind: Überlegen Sie, wie und durch welche Schritte Sie Ihre Geschäftspartner bzw. B2B-Kunden beim Lieferkettenmanagement unterstützen können. Schaffen Sie so dort besondere Aufmerksamkeit und eine besondere Kundenbindung.
  • Peilen Sie im Projekt lieber rasche Ergebnisse in mehreren kleinen Schritten an als einen großen Schritt mit riesigem Hub, der zu lange auf sich warten lässt.
  • Nutzen Sie bei der Umsetzung punktuell externe Erfahrung.

Machen Sie die Kompetenzen der Emarticon zu Ihren eigenen!

Machen Sie die Kompetenzen der Emarticon zu ihren eigenen!

Clemens Rinnebach und sein Expertenteam berät auch Ihr Unternehmen und unterstützt Sie erfolgreich bei folgenden Aufgaben.

  • Analysieren der gesetzlichen und wirtschaftlichen Risiken in Ihrer Lieferkette und Ihrem Lieferantenportfolio
  • Aufzeigen von Möglichkeiten Ihre Kunden und Geschäftspartner zu unterstützen
  • Herausarbeiten Ihrer Handlungsoptionen zur Prüfung von Risiken und Einhaltung gesetzlicher Standards
  • Identifizieren und Abstimmen geeigneter Maßnahmen wie Veränderungen bei Prozessen, Verantwortungen oder den Produkten Ihres Unternehmens
  • Unterstützen bei der Umsetzung als Berater oder Interim Manager
  • Prüfen und Durchführen periodischer Anpassungen
  • Vorbereiten, Begleiten und Führen von Vertragsverhandlungen

Wir begleiten Ihre Veränderungen durch aktives Change-Management, Projektmanagement und Interim-Management.

Kommen Sie auf uns zu!